Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Gefährdung ihres Wohls. Schulsozialarbeit nimmt hierbei einen gesetzlichen Schutzauftrag wahr und bewegt sich im Spannungsfeld von Schweigepflicht und Intervention.
(1.) Recht: Schutz vor Kindeswohlgefährdung. (2.) Soziale Arbeit: Fachliche Risikoabwägung und Intervention. (3.) Schule: Früherkennung und Weiterleitung von Gefährdungen.