(1.) Recht: Schutz vor Kindeswohlgefährdung. (2.) Soziale Arbeit: Fachliche Risikoabwägung und Intervention. (3.) Schule: Früherkennung und Weiterleitung von Gefährdungen.


Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Gefährdung ihres Wohls. Schulsozialarbeit nimmt hierbei einen gesetzlichen Schutzauftrag wahr und bewegt sich im Spannungsfeld von Schweigepflicht und Intervention.