Die Schweigepflicht ist ein zentrales berufsrechtliches und ethisches Prinzip der Sozialen Arbeit. Sie verpflichtet Fachkräfte der Schulsozialarbeit, ihnen anvertraute personenbezogene Informationen vertraulich zu behandeln. Im schulischen Kontext dient sie dem Schutz der Vertrauensbeziehung und ist Voraussetzung für wirksame Beratung. Zugleich steht sie im Spannungsfeld zu Kinderschutz, Kooperation und institutionellen Anforderungen und erfordert fachlich reflektierte Abwägungsprozesse.
(1.) Soziale Arbeit: Berufsethische Pflicht zum Schutz vertraulicher Informationen. (2.) Schulsozialarbeit: Grundlage für Vertrauen und freiwillige Inanspruchnahme. (3.) Recht: Abwägung zwischen Datenschutz und Schutzauftrag.