(1.) Soziale Arbeit: Sicherung und Reflexion professionellen Handelns. (2.) Schulsozialarbeit: Grundlage für Qualitätssicherung und Evaluation. (3.) Recht: Abwägung zwischen Dokumentationspflicht und Datenschutz.


Dokumentation umfasst die fachliche Erfassung, Sicherung und Reflexion von Hilfeprozessen. In der Schulsozialarbeit dient sie der Qualitätssicherung, Transparenz und professionellen Rechenschaft, steht jedoch stets im Spannungsfeld zur Schweigepflicht.