Freiwilligkeit bezeichnet das Prinzip, dass die Inanspruchnahme von Angeboten der Schulsozialarbeit ohne Zwang erfolgt. Sie unterscheidet Schulsozialarbeit von schulischen Ordnungs- und Leistungsstrukturen und stärkt Partizipation, Empowerment und Selbstbestimmung.
(1.) Soziale Arbeit: Zentrales Prinzip professioneller Hilfe. (2.) Schulsozialarbeit: Abgrenzung zu verpflichtenden schulischen Maßnahmen. (3.) Empowerment: Förderung eigenverantwortlicher Entscheidungen.