(1.) Soziale Arbeit: Professionelles Handeln in akuten Problemlagen. (2.) Schulsozialarbeit: Krisenintervention im schulischen Kontext. (3.) Kinderschutz: Sicherung des Wohls von Kindern und Jugendlichen.


Intervention bezeichnet gezielte sozialpädagogische Maßnahmen bei akuten Krisen, Konflikten oder Gefährdungslagen. Sie baut auf Beratung auf und ist häufig mit Netzwerkarbeit und Hilfeplanung verbunden. Intervention dient der Stabilisierung, dem Schutz und der Wiederherstellung von Handlungsfähigkeit und steht im Spannungsfeld des Tripelmandats.