(1.) International: Universelle Rechte auf Würde und Teilhabe. (2.) Soziale Arbeit: Normative und ethische Grundlage. (3.) Schule: Umsetzung menschenrechtsorientierter Bildung.


Menschenrechte bilden den normativen Bezugsrahmen Sozialer Arbeit. Schulsozialarbeit trägt zur praktischen Umsetzung der Rechte auf Bildung, Schutz und Teilhabe im schulischen Alltag bei.