(1.) Menschenrechte: Recht auf Mitbestimmung und Beteiligung. (2.) Schulsozialarbeit: Einbezug von Schüler:innen in Hilfeprozesse. (3.) Schule: Demokratische Gestaltung schulischer Prozesse.


Partizipation bezeichnet die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. In der Schulsozialarbeit ist sie Ausdruck einer menschenrechtsorientierten Haltung und eng mit Empowerment und Schulentwicklung verknüpft.