Häufig gestellte Fragen

Kurz: Nein. Wir haben Schweigepflicht nach §203 StGB. Das heißt, dass wir niemanden über dich, deine Situation informieren dürfen.

Ausnahmen sind hierbei

  1. deine ganz spezielle Zustimmung (Schweigepflichtentbindung)
  2. Selbstgefährdung (wenn wir glauben, du wirst dir etwas antun)
  3. Fremdgefährdung (wenn wir glauben, dass du jemand anderem etwas tun wirst).

Bei den Punkten 2 und 3 sind wir gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu holen.

Jeder weitere Informationsaustausch ist nach dem Gesetz untersagt.

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